Über OSCE Prüfungen

OSCE - objective structured clinical examination 

OSCE-Prüfungen sind bereits seit vielen Jahren erprobte Prüfungsformate zum Kompetenzerwerb von medizinischen Skills und standardisierten Abläufen. Letztlich handelt es sich um ein spezielles Checklistenformat, dass so eine objektive Prüfung gewährleistet.

Neben Untersuchungsverfahren kann z.B. auch Gesprächstechnik oder Anamneseführung geprüft werden. Im Bereich der rettungsdienstlichen Aus- und Fortbildung bieten Sie sich vor allem an, um medizinische Skills (z.B Cardioversion, Anlage extraglottischer Atemweg) zu trainieren und zu prüfen. Aber auch Versorgungen von Notfallpatienten können mittels OSCE Prüfungen objektiv bewertet werden. 

 

OSCE Prüfungen bieten
  • Objektive Prüfungsbedingungen 
  • Objektive Kriterien des Bestehens- oder Nicht-Bestehens
  • Strukturiertes Feedback über eigene Leistungen

Damit sind sie ein wertvolles Tool zur Überprüfung von Kompetenzen von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern. 

 

OSCE-Prüfungen sind auch im Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM) immer wieder zum Kompetenznachweis für angehende Ärzt*innen als Prüfungsformat vorgeschlagen. In der Approbationsordnung 2025 werden diese zukünftig ein wesentlicher Bestandteil des zweiten Staatsexamens.
 

Für den Nachweis eines Kompetenzerwerb- und Kompetenzerhalt von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern erscheint es daher nur konsequent, gleichwertige Prüfungsverfahren analog zu anderen Prüfungsverfahren zu etablierenDie OSCE Prüfungen der AGNF sind maßgeschneidert auf realistisch zu erwerbende und in Prüfungssituationen abbildbare Kompetenzen von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern – die Kompetenzprüfungen adressieren daher keine Notfallsituationen mit komplexer Dynamik, die ein hohes Maß an klinischer Expertise benötigen, wie z.B der Versorgung einer dekompensierten Herzinsuffizienz. Es werden lediglich Notfallsituationen abgebildet, welche sich in der Taxonomie des Bundesverbandes der Ärztlichen Leiter unter dem Expertenniveau abbilden lassen. 

Damit werden die Grundlagen des §2a NotSanG , aber auch §4 Absatz 2 Nr. 2c NotSanG geschaffen.  Darüber hinaus werden in den Kompetenzmodulen für extreme und seltene Notfallsituationen, welche durch den §4 Absatz 2 Nr 1c NotSanG abgebildet werden, Handlungssicherheit geschaffen (z.B Cardioversion, externe Schrittmachertherapie).

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7. Gelände

  • Deutenbacher Str. 1, 90547 Stein
  • 0911 477692-0

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